Europäische Kartellschadensersatz-Richtlinie tritt in Kraft

15 Dezember 2014

Weihnachten 2014 tritt die Kartellschadensersatz-Richtlinie in Kraft. Die Richtlinie soll es Opfern eines Kartellverstoßes vereinfachen, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Insbesondere soll der Zugang zu Beweismitteln erleichtert werden. Nach dem EuGH-Urteil in der Rechtssache Kone AG u.a. ./. ÖBB-Infrastruktur AG vom 5. Juni 2014 (Az. C‑557/12) zum sog. “umbrella pricing” ist dies ein weiterer Schritt zum Schutz derjenigen, die durch Kartellverstöße geschädigt wurden. Der vollständige Text der Richtlinie ist hier abrufbar.