Gesellschaftsrecht/M&A
Das Gesellschaftsrecht gehört zu den Schwerpunkten der Sozietät.
Unsere Beratungspraxis umfasst insbesondere auch den Bereich der multinationalen Unternehmenskäufe und -zusammenschlüsse (Mergers & Acquisitions, M&A):
- Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen
- Übernahme von Gesellschaften oder Gesellschaftsanteilen im In- und Ausland
(einschl. Due Diligences) - Umstrukturierung von Unternehmen
- Ausgliederung von Unternehmensbereichen ("Outsourcing")
- Gründung von Joint Ventures mit anderen Unternehmen
Unsere weiteren Kompetenzen:
- Gründung von Kapital- und Personengesellschaften (GmbH, AG, KG, GmbH & Co. KG, GbR etc.)
- Offene oder stille Beteiligung an einer bestehenden Gesellschaft
- Aufnahme neuer Teilhaber in eine Gesellschaft
- Ausschluss von Mitgesellschaftern aus einer Gesellschaft (Einziehung von Gesellschaftsanteilen)
- Gesellschafterstreitigkeiten (gerichtlich und außergerichtlich)
- Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen
- Gestaltung von Dienstverträgen mit Mitarbeitern des Unternehmens und Mitgliedern der Leitungsorgane (Geschäftsführer, Vorstände)
- Regelung der Unternehmensnachfolge
- Auflösung von Kapital- und Personengesellschaften
Dabei ist es für uns selbstverständlich, stets Lösungen zu erarbeiten, die den jeweiligen wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten am besten Rechnung tragen.