Gesellschaftsrecht/M&A

Das Gesellschaftsrecht gehört zu den Schwerpunkten der Sozietät.

Unsere Beratungspraxis umfasst insbesondere auch den Bereich der multinationalen Unternehmenskäufe und -zusammenschlüsse (Mergers & Acquisitions, M&A):

  • Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen
  • Übernahme von Gesellschaften oder Gesellschaftsanteilen im In- und Ausland 
    (einschl. Due Diligences)
  • Umstrukturierung von Unternehmen
  • Ausgliederung von Unternehmensbereichen ("Outsourcing")
  • Gründung von Joint Ventures mit anderen Unternehmen

Unsere weiteren Kompetenzen:

  • Gründung von Kapital- und Personengesellschaften (GmbH, AG, KG, GmbH & Co. KG, GbR etc.)
  • Offene oder stille Beteiligung an einer bestehenden Gesellschaft
  • Aufnahme neuer Teilhaber in eine Gesellschaft
  • Ausschluss von Mitgesellschaftern aus einer Gesellschaft (Einziehung von Gesellschaftsanteilen)
  • Gesellschafterstreitigkeiten (gerichtlich und außergerichtlich)
  • Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen
  • Gestaltung von Dienstverträgen mit Mitarbeitern des Unternehmens und Mitgliedern der Leitungsorgane (Geschäftsführer, Vorstände)
  • Regelung der Unternehmensnachfolge
  • Auflösung von Kapital- und Personengesellschaften

Dabei ist es für uns selbstverständlich, stets Lösungen zu erarbeiten, die den jeweiligen wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten am besten Rechnung tragen.