Werbung in „No-Reply“-Bestätigungsmails unzulässig

10 März 2016

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15.12.2015 (Az. VI ZR 134/15) entschieden, dass gegen den erklärten Willen eines Verbrauchers übersandte E-Mails mit werblichem Inhalt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen, welche gemäß §§ 1004 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zugunsten des Verbrauchers einen Unterlassungsanspruch begründen.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger die Beklagte per E-Mail um Bestätigung einer von ihm ausgesprochenen Kündigung gebeten. Die Beklagte hatte ihm daraufhin eine automatisch generierte E-Mail übersandt, die den Eingang der vorgenannten Nachricht bestätigte, darüber hinaus aber auch werbende Hinweise auf eine kostenlose Unwetterwarnung per SMS sowie auf eine Wetter-App enthielt. Der Kläger hatte daraufhin gegenüber der Beklagten per E-Mail gerügt, die automatisierte Antwort enthalte Werbung, mit der er nicht einverstanden sei, und der Beklagten später eine weitere E-Mail geschickt, darauf aber jeweils wiederum eine automatisch generierte E-Mail mit der oben beschriebenen Werbung erhalten.

Das vollständige Urteil ist hier abrufbar.