Markenrecht: Abstrakte Raumkonzepte schützbar

14 Juli 2014

Mit Urteil vom 10.07.2014 (Az. C-421/13 - Apple Inc/Deutsches Patent- und Markenamt) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Zeichnung ohne Größen- oder Proportionsangaben, die die Ausstattung einer Verkaufsstätte mittels einer Gesamtheit aus Linien, Konturen und Formen abbildet, als Marke geschützt werden kann, sofern sie geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden und der Eintragung sonstiges Eintragungshindernis entgegensteht (Art. 2 u. 3 der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken).

Das vollständige Urteil ist hier abrufbar.