Bericht zur Jahrestagung der Deutsch-Französischen Juristenvereinigung

1 Oktober 2014

Die Jahrestagung 2014 der Deutsch-Französischen Juristenvereinigung, an deren Organisation Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Kettler, Maître en Droit, LL.M. von der Kanzlei Lang & Rahmann maßgeblich mitgewirkt hat, fand am 26. und 27. September 2014 in Köln statt. Das diesjährige Thema „Datenschutz ./. Informationsfreiheit und geistiges Eigentum“ stieß auf eine große Resonanz, was sich nicht zuletzt in den erfreulich hohen Anmeldezahlen widerspiegelte. Insgesamt nahmen mehr als 100 Personen an der Tagung teil.

Eröffnet wurde die Jahrestagung im Gaffel am Dom – und damit zum ersten Mal in der Geschichte der DFJ in einem Brauhaus – durch den Vorsitzenden der Vereinigung, Dr. Jürgen Jekewitz. Dieser erste Tag stand im Zeichen der Informationsfreiheit. Vortragende waren Herr Edgar Wagner (Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz), Herr Laurent Lim (Juriste chargé de mission, Service des affaires européennes et internationales), Herr Guy Stessens (Generalsekretariat des Rates der EU, Directorat Affaires internes et Justice) und Herr Christian Fischer (Regierungsrat, Hamburg). Dem Anlass entsprechend wurden zwei der vier Vorträge in französischer Sprache gehalten. Anschließend referierte der Vorsitzende Richter am Landgericht Dr. Dirk Esser über die in den Medien vieldiskutierten, auf der Verletzung von Urheberrechten basierenden Redtube-Entscheidungen des Landgerichts Köln. Den inhaltlichen Abschluss des Abends bildete eine Cocktailrede von Herrn Dr. Kettler zum Thema „Die Anglifizierung des Rechtsverkehrs – ein Schrecken ohne Ende?“, die viel Zustimmung erfuhr. Anschließend klang der Abend mit Kölschen Spezialitäten aus. Den passenden musikalischen Hintergrund bildete die Musik des bekannten Kölner Sängers Björn Heuser.

Der zweite Tag fand überwiegend im Hauptgebäude der Universität Köln statt. Den Anfang machte Herr Dr. Kettler mit einem Vortrag zum Urheberrecht, nämlich zur Frage der Rechtmäßigkeit des Streamings von Videos im Internet. Anschließend referierte der Geschäftsführende Gesellschafter der PROOF-MANAGEMENT GmbH, Herr Rechtsassessor und Wirtschaftsdetektiv Paul H. Malberg, über das Thema „Ermittlungen in deutschen Unternehmen – Vieles ist möglich, doch was ist erlaubt?“ Der gesamte Nachmittag widmete sich dann dem Patentrecht und insbesondere dem aktuellen Stand zum Patent mit gemeinschaftsweiter Wirkung und zum Unified Patent Court. Vortragende waren Dr. Johannes Graf Ballestrem, LL.M. (Rechtsanwalt), Dr. Klaus Grabinski (Richter am Bundesgerichtshof) und Markus Hössle (Dipl.-Phys. und Patentanwalt). Den Ausklang der Tagung bildete ein gemeinsames Abendessen im historischen Hotel am Wasserturm.

Weitere Informationen sind unter http://legalcareers.de/news_entries/1069-bericht-zur-jahrestagung-der-deutsch-franzosischen-juristenvereinigung-in-koln abrufbar.